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  Die Faktensammlung unserer Rechercheergebnisse für Sie zusammengestellt - kompakt + aktuell + informativ + übersichtlich!

Beitrittserklärung zum Verein "NaKu e.V." downloaden...


Besuchen Sie uns auf unserem NAKU-Fest und Familientag

am 11.09.2010 ab 14.00 Uhr in Zepfenhan

Hier mehr Infos dazu...
 

Herzlichen Dank an alle Teilnehmer der Aktion "Menschenkette vor dem
Bitzwald" am 17.04.10. Diese Aktion war ein toller Erfolg, der durch die
Teilnahme von ca. 1600 Großgefängnisgegnern möglich wurde. Sie haben
gemeinsam die Dimensionen des im Bitzwald geplanten Großgefängnisses
verdeutlicht. Diese Aktion hat einmal mehr den Widerstand vieler Bürger
gegen dieses Monster-Projekt im ländlichen Raum gezeigt.

 Wir wollen kein Großgefängnis in Rottweil
weder am Mittelberg, im Bitzwäldle, am Hochwald noch anderswo!

Die von der Standortdiskussion betroffenen Bürger aus Rottweil, den Stadtteilen, den umliegenden Gemeinden sowie aus dem Oberen Schlichemtal wehren sich entschieden gegen das geplante Riesenprojekt am Rande einer Kleinstadt im ländlich strukturierten Raum:

  1. Flächenversiegelung und Missachtung von Naturschutz
    Das geplante Großgefängnis versiegelt eine Fläche von mindestens 15 ha - das entspricht ca. 21 Fußballfeldern.
    An den diskutierten Standorten wird bisher ländliche Idylle, zusammenhängende ökologisch intakte Naherholungsgebiete nachhaltig und unwiderruflich zerstört.
    Die angrenzenden Naturschutzgebiete sind auch davon betroffen. Dies hat gravierende Folgen für Mensch und Natur sowie für die Tourismusregionen Rottweil und Oberes Schlichemtal.
    Diese Vorgehensweise entspricht nicht der erklärten Naturschutzpolitik des Landes Baden-Württemberg die mit verschiedenen Programmen den Klima- und Artenschutz verfolgt.

  2. Siedlungsnähe
    Alle bislang diskutierten Standorte tangieren in unmittelbarer Nähe auch Wohngebiete.
     
  3. Unverhältnismäßigkeit
    Ein Großgefängnis mit ca. 640 Insassen steht in keinem Verhältnis zu den Einwohnerzahlen.
    Für alle Standorte gilt das Argument der Unverhältnismäßigkeit.
    In Rottweil ist dann das Verhältnis Anzahl Häftlinge zu Einwohnern mehr als dreimal so hoch wie in Offenburg!
    In Offenburg gibt es knapp 60.000 Einwohner, 40.000 Arbeitsplätze und 500 Inhaftierte.
    Rottweil hat dagegen nur 25.000 Einwohner, 11.000 Arbeitsplätze und geplante 640 Inhaftierte.
     
  4. Drogenproblematik; menschenwürdiger Strafvollzug?
    Es muss insgesamt ein großes Fragezeichen an Gefängnisse in dieser Größenordnung gemacht werden. Der „menschenwürdige Strafvollzug“ ist nicht nur an baulichen Maßnahmen festzumachen. Justizminister Goll teilte mit, eine Schließung kleinerer Gefängnisse sei im Grunde bedauerlich, da gerade sie hinsichtlich der Drogenproblematik erhebliche Vorzüge gegenüber größeren Anstalten aufwiesen. Doch werde aus Wirtschaftlichkeitsgründen letztlich nichts anderes übrig bleiben, als sich auf größere Einrichtungen zu konzentrieren. Dies werde sein Haus auch tun. (Quelle: Landtag B-W. Drucksache 14/1267 vom 24.05.2007)
     
  5. Arbeitsplätze?
    Das von Befürwortern angeführte Arbeitsplatz-Argument ist ebenfalls kritisch zu betrachten:
    Die qualifizierten Arbeitsplätze im Strafvollzug werden durch Mitarbeiter aus 13 anderen Standorten, die geschlossen werden, besetzt.
    Darüber hinaus sind ca. 450 Arbeitsplätze für Inhaftierte geplant. Großteils als Billiglohnkräfte verrichten diese u.a. Montagearbeiten für Industriebetriebe.
    Dadurch gehen im Umland sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.
     
  6. Sicherung Justizstandort?
    Ein weiteres Hauptargument für das Großgefängnis in Rottweil ist die angestrebte Sicherung des Justizstandortes. Die Aussage, dass eine Sicherung des Justizstandortes Rottweil vom Bau eines Großgefängnisses in Rottweil abhängig ist, ist durch Ministerialdirektor Michael Steindorfner vom Justizministerium am 22.01.2010 widerlegt. Trotz der beabsichtigten Schließung des Gefängnisses in Hechingen bleibt der dortige Gerichtsstandort unangefochten.
    Zitat: „Am gegenwärtigen Bestand unserer Gerichte (…) wird nicht gerüttelt.“ 

     

 

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